Übertrittsverfahren und Aufnahmebedingungen KZG

  • Wie funktioniert das Übertrittsverfahren? Welches sind die Aufnahmebedingungen?
    Siehe Informationen der Dienststelle für Volksschulbildung.
  • Sind die Aufnahmebedingungen verhandelbar?

    Bei den Aufnahmebedingungen für den Übertritt von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium haben wir leider keinen Spielraum.
    Folgende alternative Möglichkeiten/Anlaufstellen bestehen für Schüler*innen, die die Bedingungen nicht erfüllen:

    • Berufsberatung in Luzern
    • FMS bei uns in Sursee
    • Verschiedene Fachmittelschulen in Luzern
    • Privatschulen
  • Kommen alle Lernenden aus der Sekundarschule in die gleiche Klasse?
    Üblicherweise haben wir eine Klasse, die ausschliesslich aus Schülerinnen und Schülern des Kurzzeitgymnasiums besteht und eine gemischte Klasse. Zudem gibt es vereinzelte Lernende des Kurzzeitgymnasiums in unserer Life Sciences Klasse sowie in unserer Englisch-Immersionsklasse. Bei der Einteilung unterscheiden wir nicht zwischen Lernenden, die aus der 2. oder der 3. Sekundarschulklasse zu uns übertreten.
  • Gibt es an der Kantonsschule Sursee Informationsveranstaltungen für Sekundarschüler*innen?
    In der Tat bieten wir den Sekundarschüler*innen gegen Ende ihrer Sekundarschulzeit verschiedene Informationsanlässe an.
    Die entsprechenden Informationen und genauen Daten werden den Schülerinnen und Schülern teilweise über die Sekundarklassenlehrpersonen zugetragen, zudem sind sie ab ungefähr Anfang September auf unserer Webseite einsehbar.
  • Ist ein Übertritt ins Kurzzeitgymnasium besser nach der 2. oder der 3. Sekundarschulklasse?

    Folgende Aspekte sind für die Frage des Übertrittszeitpunktes relevant:

    • Die Antwort auf diese Frage ist je nach Schüler*in unterschiedlich.
    • Zu beachten ist neben der Leistungsfähigkeit auch die Persönlichkeitsentwicklung (Reife, Sozialkompetenz, …).
    • Die Klassenlehrperson der Sekundarschule ist sicherlich eine gute Ansprechperson bei diesem Entscheid.
    • Es gibt bezüglich der Erfolgschancen in Abhängigkeit vom Übertrittszeitpunkt unseres Wissens keine Statistik.
    • Der Kanton empfiehlt einen Übertritt nach der 2. Sekundarschulklasse, die Sekundarschullehrpersonen tendieren aber oft auf einen Übertritt nach der 3. Klasse.
    • De facto treten im Kanton LU mehr Schüler*innen nach der 3. Klasse über, entsprechend sind die Lernenden, die nach der 2. Klasse übertreten, im KZG dann im oberen Bereich des Jahrgangs-Spektrums (wenn sie in einer reinen KZG-Klasse sind).
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