Promotion Gymnasium

Langzeitgymnasium

1. bis 5. Klasse

«Promoviert» (das heisst in die nächste Klasse kommen) wird am Ende des Schuljahres, wer entweder

  • einen Durchschnitt von mindestens 4.0 (bei höchstens 1.5 Mangelpunkten) oder
  • einen Durchschnitt von mindestens 4.3 (bei höchstens 2 Mangelpunkten) hat.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, muss die Klasse wiederholen (ausser: 1. Klasse LZG kann in der Regel nicht wiederholt werden) oder aus der Schule austreten und sich neu orientieren. Schülerinnen und Schüler, die während der neunjährigen obligatorischen Schulpflicht austreten, haben die Schulpflicht in einer Schule zu erfüllen.
Alle Fächer (ausser die Klassenstunde) sind promotionsrelevant.
Zu beachten gilt: Die beiden Fächer Technisches Gestalten (1. Klasse LZG) und Hauswirtschaft (2. Klasse LZG) zählen zum Durchschnitt. Für die Berechnung der Mangelpunkte werden diese beiden Fächer aber nicht mitgezählt.

6. Klasse

Für das Maturajahr beziehungsweise das Maturazeugnis gelten andere Regeln. In der 6. Klasse LZG wird kein Promotionsentscheid gefällt. Die Zeugnisnoten fliessen als Erfahrungsnoten in das Maturitätszeugnis ein. Die Maturitätsprüfung ist bestanden, wenn in den Maturitätsfächern

  • die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und
  • nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt wurden.

Das Grundlagenfach Sport ist kein Maturitätsfach.

Kurzzeitgymnasium

1. bis 3. Klasse

«Promoviert» (das heisst in die nächste Klasse kommen) wird am Ende des Schuljahres, wer entweder

  • einen Durchschnitt von mindestens 4.0 (bei höchstens 1.5 Mangelpunkten) oder
  • einen Durchschnitt von mindestens 4.3 (bei höchstens 2 Mangelpunkten) hat.

Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, muss die Klasse wiederholen (ausser: 1. Klasse KZG kann in der Regel nicht wiederholt werden) oder aus der Schule austreten und sich neu orientieren.

4. Klasse

Für das Maturajahr beziehungsweise das Maturazeugnis gelten andere Regeln. In der 4. Klasse KZG wird kein Promotionsentscheid gefällt. Die Zeugnisnoten fliessen als Erfahrungsnoten in das Maturitätszeugnis ein. Die Maturitätsprüfung ist bestanden, wenn in den Maturitätsfächern

  • die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und
  • nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt wurden.

Das Grundlagenfach Sport ist kein Maturitätsfach.