Aufnahmeverfahren

Langzeitgymnasium

Die Primarschülerinnen und -schüler, die nach der 6. Primarklasse ins Langzeitgymnasium eintreten wollen, werden aufgenommen, sofern sie die im dafür vorgesehenen kantonalen Übertrittsverfahren gestellten Anforderungen erfüllen.
Im Kanton Luzern nehmen alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse automatisch am Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I teil. Die Klassenlehrpersonen orientieren im ersten Semester der 5. Primarklasse über das Verfahren. Die Kantonsschule Sursee führt für Interessierte Informationsveranstaltungen durch.
Der Übertritt in das sechsjährige Langzeitgymnasium erfolgt in der Regel nach der 6. Primarklasse. Die Klassenlehrperson und die Eltern oder Erziehungsberechtigten entscheiden nach dem ersten Semester der 6. Primarklasse zusammen mit dem Kind über dessen weiteren Bildungsweg. Eine erste Meldung erfolgt bis Ende Januar; die definitive Anmeldung durch die abgebende Schule an die Kantonsschule Sursee erfolgt bis spätestens 1. März. Es findet keine Aufnahmeprüfung statt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Richtwert von 5.2 in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft (im 1. und 2. Semester der 5. Klasse und im 1. Semester der 6. Klasse). Für den Übertrittsentscheid sind die Zeugnisnoten, die daraus ersichtliche Leistungsentwicklung und die Einschätzung des Potentials des Kindes gleichermassen von Bedeutung.
Nach dem Übertritt an das Gymnasium gemäss Übertrittsverfahren müssen die Promotionsbedingungen des Gymnasiums (Link zu «Promotion») erfüllt sein; eine Repetition des ersten Schuljahres am Gymnasium ist in der Regel nicht möglich.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Volksschule gemäss den kantonalen Richtlinien des Übertrittsverfahrens.

Übertritt aus anderen Schulen (andere Kantone und Ausland)

Über Eintritte aus ausserkantonalen Gymnasien, Privatschulen oder anderen Schulen entscheidet die Schulleitung. Dafür muss mit dem zuständigen Prorektorat Kontakt aufgenommen werden.

Kurzzeitgymnasium

Der Eintritt in das Kurzzeitgymnasium ist nach der 2. oder 3. Sekundarklasse möglich. Auch hier gelten die im Übertrittsverfahren festgelegten Bedingungen.
Der Übertritt ins vierjährige Kurzzeitgymnasium erfolgt nach der 2. oder der 3. Klasse Sekundarstufe I Niveau A. Die Klassenlehrpersonen der Sekundarstufe I orientieren im 1. Semester der 1. Klasse über das Verfahren. Die Kantonsschule Sursee führt für Interessierte Informationsveranstaltungen durch.
Die Anmeldung erfolgt bis 1. März durch die Schulleitung der abgebenden Schule an die Schulleitung der Kantonsschule Sursee. Es findet keine Aufnahmeprüfung statt.

Voraussetzungen

Für den Übertrittsentscheid sind das Gesamtbild der Zeugnisnoten, die daraus ersichtliche Leistungsentwicklung und die Einschätzung des Potentials der Schülerin bzw. des Schülers gleichermassen von Bedeutung. Für die übertrittsrelevanten Fächer sind Richtwerte definiert.

Getrennte Sekundarschule:
Niveau A: In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5 am Ende des 1. Semesters in der 2. respektive in der 3. Sekundarklasse.
Im Fach Natur und Technik (bzw. Naturlehre) mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B

Kooperative und integrative Sekundarschule:
Mindestens 3 Fächer im Niveau A; dabei keine Note unter 4.5
In einem Niveaufach im Niveau B; Note mindestens 5.0
Im Fach Natur und Technik (bzw. Naturlehre) mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Volkschule gemäss den kantonalen Richtlinien des Übertrittsverfahrens.

Übertritt aus anderen Schulen (andere Kantone und Ausland)

Über Eintritte aus ausserkantonalen Gymnasien, Privatschulen oder anderen Schulen entscheidet die Schulleitung. Dafür muss mit dem zuständigen Prorektorat Kontakt aufgenommen werden.
Nach dem Übertritt an das Gymnasiumgemäss Übertrittsverfahren besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres; eine Repetition des ersten Schuljahres am Gymnasium ist in der Regel nicht möglich.

Anforderungen an die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten

Neben den schulischen Leistungen sind am Gymnasium auch Selbstkompetenzen der Schülerin oder des Schülers wie Selbständigkeit, Kreativität, logisches und abstraktes Denkvermögen, Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Sozialkompetenzen wichtig.
Aufgrund der Rahmenbedingungen am Gymnasium braucht es Willensstärke, aber auch eine gewisse Anpassungsfähigkeit ist erforderlich im Zusammenhang mit dem Fachlehrpersonensystem (10-13 Fachlehrpersonen pro Klasse), dem neuen Schulort mit zum Teil langem Schulweg, der langen Mittagszeit im Schulhaus (11.20 Uhr bis 13.10 Uhr) und langen Unterrichtszeiten (von 7.50 Uhr bis 16.30 Uhr).
Die Arbeitsbelastung und der Leistungsdruck sind am Gymnasium grösser und das Unterrichtstempo höher. Dies hat zur Folge, dass die Erledigung der Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Viele Schülerinnen und Schüler, die vorher durchweg sehr gute Noten erzielt haben, können nach dem Übertritt an das Gymnasium feststellen, dass die Anforderungen steigen und ihre Leistungen im Vergleich zu ihren Mitschülerinnen und -schülern neu bewertet werden, weil das Leistungsniveau unter den Schülerinnen und Schülern neu gemischt wird.

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