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Disziplinarmassnahmen
Was so unangenehm klingt wie dieser Begriff, ist es zuweilen auch. Disziplinarmassnahmen kommen dort zum Zug, wo Regeln in einer für die Schule nicht akzeptablen Art verletzt werden: beim Verstoss gegen Anordnungen von Lehrerinnen, gegen Reglemente oder die Hausordnung oder auch bei Vergehen gegen das Gesetz. Disziplinarmassnahmen können vergleichsweise harmlos sein – entgegen einem standhaften Gerücht dürfen Lehrer z. B. Schüler von einer Unterrichtsstunde wegweisen. Die härteste Massnahme ist ein Ausschluss aus der Schule, sie kann von der Schulleitung verfügt werden (vgl. GymBV, Paragraph 48).
Drogen
Wir stehen zu einer gesunden und lernfördernden Umgebung. Deshalb ist der Konsum von und der Handel mit illegalen Drogen auf dem Schulareal untersagt. Wer gegen dieses Verbot verstösst, muss mit drastischen Disziplinarmassnahmen rechnen, die bis zur Wegweisung von der Schule reichen können.
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